Private Krankenversicherung für Kinder
In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Kinder automatisch über die Eltern oder das erziehende Elternteil versichert. In der privaten Krankenversicherung ist dies nicht der Fall: Die Kinder müssen extra versichert werden.
In der Regel kommt ein Kind automatisch in die private Krankenversicherung für Kinder, wenn die Eltern in einer solchen PKV sind. Hier gilt, dass das Kind generell dem Höherverdiener unter den Ehepartnern zugerechnet wird: Ist etwa die Mutter in einer PKV, der Vater hingegen in der gesetzlichen Krankenversicherung, muss die Mutter das Kind in die PKV übernehmen.
Es ist zwar möglich, das Kind dann ebenfalls in die gesetzliche Krankenkasse der Eltern zu übernehmen, doch ist dies teuer und auch wenig sinnstiftend, da die GKV gegenüber der PKV ohnehin weniger Leistungen und Service bietet.
Einen Sonderfall bildet die Konstellation, dass ein Elternteil selbstständig ist, allerdings mit seinem oder ihrem Einkommen unterhalb der Pflichtgrenze von € 49.500,- pro Jahr liegt, während das andere Elternteil in der gesetzlichen Kasse versichert ist. In einem solchen Fall kann das Kind über das nicht selbstständige Elternteil in der GKV bleiben, auch, wenn das selbstständige Elternteil mehr Geld verdient als das andere Elternteil. Kinder kosten bis zum Erreichen des 15. Lebensjahres unabhängig des Geschlechts denselben Beitrag, der bei ca. € 80,- im Monat liegt.
Falls das Kind aus der GKV in die PKV wechseln soll, muss es, sofern die übrigen Bedingungen erfüllt sind, gesund sein. Bei Neugeborenen gilt dies indes nicht: Falls der Vater oder die Mutter mindestens drei Monate vor der Geburt in einer PKV sind, kann das Kind automatisch über die PKV versichert werden, auch, wenn es krank zur Welt kommt.
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